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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 09.05.2014, Az.: V ZR 115/13

Berichtigung des Urteils

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
09.05.2014
Aktenzeichen
V ZR 115/13
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2014, 16104
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
AG Köln - 26.06.2012 - AZ: 208 C 338/11
LG Köln - 28.03.2013 - AZ: 10 S 118/12

Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 9. Mai 2014 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, den Richter Dr. Czub, die Richterinnen Dr. Brückner und Weinland und den Richter Dr. Kazele

beschlossen:

Tenor:

Das Urteil des Senats vom 14. März 2014 wird nach § 319 Abs. 1 ZPO dahingehend berichtigt, dass

- auf Seite 2 nach der Überschrift "Tatbestand" der Gliederungspunkt "I." entfällt,

- auf Seite 3 nach dem zweiten Absatz die Überschrift "Entscheidungsgründe:" eingefügt und der Gliederungspunkt "II." durch "I.",

- auf Seite 4 vor dem ersten Absatz der Gliederungspunkt "III." durch "II." und

- auf Seite 8 der Gliederungspunkt "IV." durch "III." ersetzt wird.

Stresemann
Czub
Brückner
Weinland
Kazele