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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 30.01.1996, Az.: BVerwG 1 WB 46/95

Wehrrecht; Sonderurlaub; Verlängerung; Existenzgrundlage; Ehefrau; Wichtiger Grund

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
30.01.1996
Aktenzeichen
BVerwG 1 WB 46/95
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1996, 12970
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DÖV 1996, 565-567 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1997, 1457 (amtl. Leitsatz)
  • NVwZ 1997, 71-72 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Das Interesse eines Soldaten, die Existenzgrundlage seiner erkrankten Ehefrau zu erhalten, stellt grundsätzlich keinen die Gewährung eines längeren Sonderurlaubs rechtfertigenden wichtigen Grund dar.

2. Bei Anträgen auf Verlängerung eines Sonderurlaubs unter Wegfall der Geld- und Sachbezüge kann sich, auch wenn der ursprüngliche wichtige Grund ohne Änderung der tatsächlichen Verhältnisse fortdauert, die Abwägung zugunsten die dienstlichen Interessen verändern.