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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 19.02.1959, Az.: 2 AZR 209/56

Rückläufer; Entscheidung des Berufungsgerichts; Fehlende neue Gesichtspunkte; Bindungswirkung der Rechtsauffassung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
19.02.1959
Aktenzeichen
2 AZR 209/56
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1959, 10094
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Berlin 09.02.1956 - 4 LA 645/53

Fundstellen

  • BAGE 7, 237 - 239
  • DB 1959, 575-576 (amtl. Leitsatz)
  • MDR 1959, 525 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Das Revisionsgericht ist im Falle eines sogenannten Rückläufers, bei dem die jetzige Entscheidung des Berufungsgerichts in keiner Weise auf neuen Gesichtspunkten aufgebaut ist, jedenfalls grundsätzlich an die Rechtsauffassung gebunden, die seine erste (zurückverweisende) Entscheidung getragen hat.