Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 19.02.1959, Az.: 2 AZR 209/56
Rückläufer; Entscheidung des Berufungsgerichts; Fehlende neue Gesichtspunkte; Bindungswirkung der Rechtsauffassung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 19.02.1959
- Aktenzeichen
- 2 AZR 209/56
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1959, 10094
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Berlin 09.02.1956 - 4 LA 645/53
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BAGE 7, 237 - 239
- DB 1959, 575-576 (amtl. Leitsatz)
- MDR 1959, 525 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Das Revisionsgericht ist im Falle eines sogenannten Rückläufers, bei dem die jetzige Entscheidung des Berufungsgerichts in keiner Weise auf neuen Gesichtspunkten aufgebaut ist, jedenfalls grundsätzlich an die Rechtsauffassung gebunden, die seine erste (zurückverweisende) Entscheidung getragen hat.