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§ 77 LWG - Starkregenkarten

Bibliographie

Titel
Landeswassergesetz (LWG)
Amtliche Abkürzung
LWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
753-8

Die Erstellung und Veröffentlichung von Starkregenkarten zur Darstellung von möglichen Gefahren und Risiken durch Überflutungen nach Starkregenereignissen liegt im öffentlichen Interesse. Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts, deren Aufgabenbereiche betroffen sind, können mögliche Gefahren und Risiken aufgrund von Starkregenereignissen in Karten darstellen und grundstücksscharf veröffentlichen.