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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 18.10.1984, Az.: 2 AZR 61/83

Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
18.10.1984
Aktenzeichen
2 AZR 61/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 10097
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Osnabrück 05.05.1982 - 2 Ca 1885/81
LAG Hannover 28.12.1982 - 12 Sa 75/82

Fundstellen

  • BB 1985, 803
  • DB 1985, 974

Amtlicher Leitsatz

Es entspricht eine vom Arbeitgeber auszuräumende tatsächliche Vermutung dafür, daß eine Auswahl bei der keine sozialen Gesichtspunkte, sondern ausschließlich betriebliche Belange berücksichtigt worden sind, auch im Ergebnis sozialwidrig ist