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Bundessozialgericht
Urt. v. 20.08.1986, Az.: 8 RK 40/85

Erstattungsanspruch im Einzelfall; Erstattungsforderung; Versicherungsfall; Zusammenrechnen von Forderungen

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
20.08.1986
Aktenzeichen
8 RK 40/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 11381
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Karlsruhe 15.08.1985 - S 15 Kr 1265/85

Fundstellen

  • BSGE 60, 195 - 197
  • SozR 1300 § 110 Nr 1

Amtlicher Leitsatz

1. Zum Begriff "Erstattungsanspruch im Einzelfall" iS von § 110 S 2 SGB X.

2. Für die Anwendung der Ausschlußnorm des § 110 S 2 SGB X sind schon feststehende Einzelbeträge und noch zu erwartende Erstattungsforderungen, die auf demselben Versicherungsfall beruhen, zusammenzurechnen.