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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 25.03.1976, Az.: 3 AZR 331/75

Gehaltsvorschuß; Versicherungsangestellter im Außendienst; Provision; Fahrtauslagen; Spesen; Rückzahlungsansprüche des Arbeitgebers

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
25.03.1976
Aktenzeichen
3 AZR 331/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 10148
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Kiel 15.04.1975 - 1 Sa 87/75

Fundstellen

  • DB 1976, 2213 (Volltext)
  • VersR 1977, 188

Amtlicher Leitsatz

Es kann dahinstehen, ist aber nicht zweifelsfrei, ob ein Versicherungsunternehmen als Arbeitgeber mit einem Versicherungsangestellten im Außendienst im Wege des sogenannten Anrechnungsvertrages ohne Verstoß gegen § 138 Abs. 1 BGB gültig vereinbaren kann. daß endgültig verdiente Provisionen und aus diesem Anlaß erhaltene Fahrtauslagen und Spesen mit Rückzahlungsansprüchen des Arbeitgebers aus ungedeckt gebliebenen Provisionsvorschüssen laufend verrechnet werden dürfen.