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Bundesgerichtshof
Urt. v. 28.04.1976, Az.: VIII ZR 244/74

Herstellerhaftung; Herstellerspezifische Verkehrssicherungspflicht; Batterien; Schaffung einer Gefahrenquelle

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
28.04.1976
Aktenzeichen
VIII ZR 244/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 11573
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BGHZ 66, 208 - 215
  • DB 1976, 1282-1283 (Volltext mit red./amtl. LS)
  • MDR 1976, 835-836 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1976, 1353-1354 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Die Verkehrssicherungspflicht eines Herstellers ist verletzt, wenn er betriebsbereite Batterien im öffenntlichen Straßenverkehr ohne Verpackung und ohne Sicherung der freiliegenden Pole versendet. Führt diese Vernachlässigung der Sicherungspflicht zu Brandschäden, ist er für diese haftbar zu machen.