Bundesgerichtshof
Urt. v. 07.07.1971, Az.: IV ZB 11/71
Vorsorge; Büroorganisation; Anforderungen; Sicherstellung; Fristeneingänge; Verschulden; Verkehrsanwalt; Zustellung; Erkundigung; Unterlassung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 07.07.1971
- Aktenzeichen
- IV ZB 11/71
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1971, 11019
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- VersR 1971, 961 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Über die Anforderungen an die Darlegung der den Rechtsanwalt entlastenden Vorsorge hinsichtlich Organisation des Büros und laufender Überwachung des Büropersonals zur Sicherstellung der Vorlage von Fristeingängen.
2. Ein Verschulden des Verkehrsanwalts kann darin liegen, daß er es nach rechtzeitiger Kenntnisnahme vom Eingang des Urteils unterläßt, sich nach der Zustellung zu erkundigen.