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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 28.09.1994, Az.: 4 AZR 738/93

Ausbildungsanrechnung; Abschlußprüfung; Einzelhandelskaufmann; Gehaltsgruppe

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
28.09.1994
Aktenzeichen
4 AZR 738/93
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 10232
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamm - 22.04.1993 - AZ: 16 Sa 1632/92

Fundstellen

  • AuR 1995, 65 (amtl. Leitsatz)
  • BB 1995, 208 (amtl. Leitsatz)
  • DB 1995, 1568-1569 (Volltext mit amtl. LS)
  • NZA 1995, 548 (amtl. Leitsatz)
  • RdA 1995, 185 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Von der in § 3 GTV Einzelhandel NW 1991 eingeführten Anrechnung von 2 Ausbildungsjahren als Berufsjahre bei Angestellten, die eine dreijährige Ausbildung mit Abschlußprüfung nach dem staatlich anerkannten Berufsbild "Einzelhandelskaufmann/-kauffrau" oder "Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel" nachweisen, werden nur die Angestellten erfaßt, die nach dem 31. März 1991 erstmals in die Gehaltsgruppe I eingruppiert werden.