Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 43 EGGVG

Bibliographie

Titel
Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz  
Redaktionelle Abkürzung
EGGVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
300-1

§ 169 Absatz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes findet keine Anwendung auf Verfahren, die am 18. April 2018 bereits anhängig sind.