Bundessozialgericht
Urt. v. 21.05.1974, Az.: 7 RAr 15/72
Beruflicher Aufstieg; Bildungsmaßnahme; Berufliche Umschulung; Studium; Förderung; Beruflicher Abschluß; Volksschullehrer
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 21.05.1974
- Aktenzeichen
- 7 RAr 15/72
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1974, 10848
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 34 AFG
- § 41 AFG
- § 43 AFG
- § 47 Abs. 1 AFG
- § 3 Abs. 2 S. 1 AFuU
Fundstellen
- BSGE 37, 223 - 229
- SozR 4100 § 47 Nr 2
Amtlicher Leitsatz
1. Wird durch eine Bildungsmaßnahme ein beruflicher Aufstieg ermöglicht, so schließt dies eine Beurteilung der Maßnahme als berufliche Umschulung (AFG § 47 Abs 1) nicht aus.
2. Die Förderung eines Hochschulstudiums als Maßnahme der beruflichen Umschulung ist durch Vorschriften des AFG nicht ausgeschlossen.
3. Die Umschulung iS des AFG § 47 muß objektiv zu einem beruflichen Abschluß führen, der für die Aufnahme einer auf dem Arbeitsmarkt verwertbaren Berufstätigkeit ausreicht.
4. Das bei der Regelausbildung zum Volksschullehrer erforderliche sechssemestrige Studium an einer Pädagogischen Hochschule ermöglicht allein nicht den Übergang in eine andere geeignete berufliche Tätigkeit iS von AFG § 47 Abs 1.