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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 20.02.1987, Az.: BVerwG 7 C 2/85

Berufsunfähigkeit; Ballettänzer; Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen; Körperschaftsaufsicht

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
20.02.1987
Aktenzeichen
BVerwG 7 C 2/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 12631
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VGH München 09.11.1984 - 9 B 83 A. 39
VG München 10.11.1982 - M 3973 XVI 80

Fundstellen

  • NJW 1988, 354-356 (Volltext mit amtl. LS) "Ruhegeld wegen Berufsunfähigkeit eines Ballettänzers"
  • NVwZ 1988, 250 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

1. Zur Frage, ob bei der Prüfung der Berufsunfähigkeit nach § 28 der Satzung der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen ein Ballettänzer auf die anderweitige Tätigkeit eines Requisiteurs verwiesen werden kann.

2. Mit Art. 130 III GG ist es unvereinbar, daß die Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen als eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts der Aufsicht des Bayerischen Staatsministeriums des Innern untersteht.