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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 18.01.1978, Az.: 5 AZR 685/77

Arbeitsunfähigkeit; Erkrankung; Betriebliche Sonderzahlung; Zementindustrie

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
18.01.1978
Aktenzeichen
5 AZR 685/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 10110
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 23.06.1977 - 8 Sa 1088/76

Fundstellen

  • AP Nr. 93 zu § 611 BGB Gratifikation
  • DB 1978, 1504 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Ein Arbeitnehmer, der während des ganzen maßgeblichen Kalenderjahres arbeitsunfähig krank war, hat keinen Anspruch auf die Jahreszahlung nach § 10 des Lohntarifvertrages für die gewerblichen Arbeitnehmer der Zementindustrie in Nordrhein-Westfalen vom 16.05.1975.