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Bundessozialgericht
Urt. v. 16.02.1983, Az.: 12 RK 23/81

Unständige kurzfristige Beschäftigungen; Im voraus vereinbarte Arbeitseinsätze; Voraussehbarer Arbeitsbedarf

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
16.02.1983
Aktenzeichen
12 RK 23/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 10772
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • Meydam, SGb 84, 254

Amtlicher Leitsatz

Auch wiederholte kurzfristige Beschäftigungen bei demselben Arbeitgeber können unständig im Sinne der §§ 441 ff. RVO sein, wenn die einzelnen Arbeitseinsätze nicht im voraus vereinbart sind, sonderen von Fall zu Fall - entsprechend einem nicht voraussehbaren Arbeitsbedarf - erfolgen.