Bundessozialgericht
Urt. v. 16.02.1983, Az.: 12 RK 23/81
Unständige kurzfristige Beschäftigungen; Im voraus vereinbarte Arbeitseinsätze; Voraussehbarer Arbeitsbedarf
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 16.02.1983
- Aktenzeichen
- 12 RK 23/81
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1983, 10772
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- Meydam, SGb 84, 254
Amtlicher Leitsatz
Auch wiederholte kurzfristige Beschäftigungen bei demselben Arbeitgeber können unständig im Sinne der §§ 441 ff. RVO sein, wenn die einzelnen Arbeitseinsätze nicht im voraus vereinbart sind, sonderen von Fall zu Fall - entsprechend einem nicht voraussehbaren Arbeitsbedarf - erfolgen.