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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 23.02.1962, Az.: 1 AZR 25/61

Feststellungsantrag; Eingruppierungsstreit; Feststellungsinteresse; Verjährung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
23.02.1962
Aktenzeichen
1 AZR 25/61
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1962, 10124
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Mainz 09.07.1960 - 2 Sa 88/60

Fundstellen

  • BAGE 12, 290 - 294
  • DB 1962, 776 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1962, 606-607 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1962, 1413 (amtl. Leitsatz) "Verjährungseinrede)"

Amtlicher Leitsatz

Wenn sich ein Feststellungsantrag in einem Eingruppierungsstreit sowohl auf die Vergangenheit wie auf die Zukunft bezieht, kann das Feststellungsinteresse nicht schon aus dem Grunde für den gesamten Antrag verneint werden, weil sich der Prozeßgegner für einen Teil des im Streit befindlichen Anspruchszeitraums auf Verjährung beruft.