Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 23.02.1962, Az.: 1 AZR 25/61
Feststellungsantrag; Eingruppierungsstreit; Feststellungsinteresse; Verjährung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 23.02.1962
- Aktenzeichen
- 1 AZR 25/61
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1962, 10124
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Mainz 09.07.1960 - 2 Sa 88/60
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BAGE 12, 290 - 294
- DB 1962, 776 (Volltext mit amtl. LS)
- MDR 1962, 606-607 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1962, 1413 (amtl. Leitsatz) "Verjährungseinrede)"
Amtlicher Leitsatz
Wenn sich ein Feststellungsantrag in einem Eingruppierungsstreit sowohl auf die Vergangenheit wie auf die Zukunft bezieht, kann das Feststellungsinteresse nicht schon aus dem Grunde für den gesamten Antrag verneint werden, weil sich der Prozeßgegner für einen Teil des im Streit befindlichen Anspruchszeitraums auf Verjährung beruft.