Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 24.06.1974, Az.: 5 AR 107/74
Anhängigkeit mehrerer Ansprüche; Entscheidung des Arbeitsgerichtes; Verweisungsbeschluß; Bindung für Landgericht
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 24.06.1974
- Aktenzeichen
- 5 AR 107/74
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1974, 10159
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Nienburg
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DB 1974, 2164 (Volltext mit amtl. LS)
- EzA § 36 ZPO Nr. 4
- NJW 1974, 1840 (Volltext mit amtl. LS) "hier: für vor dem Arbeitsgericht durch Widerklage geltend gemachte zivilrechtliche Ansprüche"
Amtlicher Leitsatz
1. Sind in einem Verfahren mehrere Ansprüche anhängig und entscheidet das angerufene Arbeitsgericht nur über einen Teil der Ansprüche, während es den Rechtsstreit im übrigen an das für sachlich zuständig angesehene Landgericht verweist, so ist der Verweisungsbeschluß für das Landgericht bindend (ZPO § 276).
2. Verweist das Landgericht die Sache an das Arbeitsgericht zurück, so ist im Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Gerichts das Landgericht zu bestimmen.