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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 08.09.1993, Az.: 2 BvR 1517/92

Ruhegehaltsbezüge; Einbehaltung; Unverhältnismäßig lange Dauer; Disziplinarverfahren; Offenkundige Verschleppung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
08.09.1993
Aktenzeichen
2 BvR 1517/92
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1993, 12732
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DVBl 1994, 104-105 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1994, 2018 (red. Leitsatz)
  • NVwZ 1994, 574-575 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Einbehaltung eines Teils der Ruhegehaltsbezüge kann nach dem mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unvereinbar werden, wenn die unverhältnismäßig lange Dauer des Disziplinarverfahrens nicht auf einer verzögerlichen Behandlung oder offenkundigen Verschleppung des Disziplinarverfahrens beruht.