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Bundessozialgericht
Urt. v. 10.07.1979, Az.: 3 RK 87/77

Krankenkasse gegen Rentenversicherungsträger; Leistungsklage; Tod vor Erteilung des Rentenbescheides

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
10.07.1979
Aktenzeichen
3 RK 87/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1979, 10652
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Kassel 26.07.1977 - S 12 Kr 3/77

Fundstellen

  • BSGE 48, 253 - 257
  • SozR 2200 § 183 Nr 25

Amtlicher Leitsatz

Ist der Versicherte nach Rentenantragstellung - auch im Rahmen des RVO § 1241d Abs 3 -, aber vor Erteilung des Rentenbescheides verstorben, dann hat der Rentenversicherungsträger auf Anforderung der KK den auf sie übergegangenen Rentenanspruch zu ermitteln und den in Betracht kommenden Rentenbetrag an sie zu zahlen. Die KK kann erforderlichenfalls Leistungsklage erheben.