Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundessozialgericht
Urt. v. 01.03.1978, Az.: 12 RK 14/77

Sprungrevision; Nachträgliche Zulassung; Beschluß des Kammervorsitzenden; Konkursausfallgeldumlage; Verfassungsmäßigkeit

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
01.03.1978
Aktenzeichen
12 RK 14/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 10604
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG München 18.03.1976 - S 23 U 747/75
nachfolgend
BVerfG 18.09.1978 - 1 BvR 638/78

Fundstelle

  • SozR 4100 § 186b Nr 1

Amtlicher Leitsatz

1. Die nachträgliche Zulassung der Sprungrevision durch Beschluß des Kammervorsitzenden des SG ist für eine Übergangszeit von 2 Jahren seit Einführung der Nichtzulassungsbeschwerde (01.01.1975) als wirksam anzusehen.

2. Die Erhebung der Konkursausfallgeldumlage von den Unternehmern (AFG §§ 186b ff) ist nicht verfassungswidrig.