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Bundesgerichtshof
Urt. v. 26.11.1986, Az.: IVa ZR 111/85

Feststellungsinteresse; Satzungsänderung; Versorgungsberechtigter; Beendigung des Versicherungsverhältnisses; Gültigkeit; VBLS

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
26.11.1986
Aktenzeichen
IVa ZR 111/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 13740
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1987, 479 (Volltext mit amtl. LS)
  • VersR 1987, 214-218 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Zur Gültigkeit von §§ 40 Abs. 1 und 2 a, 41 Abs. 1 und 2, 42 Abs. 1 und 2a aa VBLS.

2. Für eine Klage auf Feststellung, daß die VBL verpflichtet ist, das Leistungsverhältnis mit dem Versorgungsberechtigten nach den Regelungen der Satzung bei Beendigung des Versicherungsverhältnisses weiterhin abzuwickeln, fehlt das Feststellungsinteresse, wenn nicht angegeben ist, welche bestimmte Satzungsänderung ungültig sein soll.