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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 25.09.1996, Az.: 4 AZR 189/95

Herstellung von Rezepturen; Herstellung von Defekturen; Pharmazieingenieurin; Krankenhausapotheke im Beitrittsgebiet; Angestellte in medizinischen Hilfsberufen; Angestellte in medizinisch-technischen Berufen

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
25.09.1996
Aktenzeichen
4 AZR 189/95
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1996, 10174
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Eberswalde 09.09.1993 - 1 Ca 402/93
LAG Potsdam 21.09.1994 - 4 Sa 807/94

Fundstellen

  • AuR 1997, 211 (amtl. Leitsatz)
  • BB 1997, 792 (amtl. Leitsatz)
  • NZA-RR 1997, 452 (Volltext mit amtl. LS)
  • RdA 1997, 188 (amtl. Leitsatz)
  • ZTR 1997, 326-328 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Eine mit der Herstellung von Rezepturen und Defekturen befaßte Pharmazieingenieurin in einer Krankenhausapotheke im Beitrittsgebiet ist weder nach den allgemeinen tariflichen Tätigkeitsmerkmalen der Vergütungsordnung des BAT-O/VKA für den Verwaltungsdienst noch nach den tariflichen Tätigkeitsmerkmalen für technische Angestellte nach dem "Tarifvertrag für Angestellte in technischen Berufen" vom 15. Juni 1972 in der Fassung vom 24. April 1991 eingruppiert, sondern nach denjenigen für "Angestellte in medizinischen Hilfsberufen und medizinisch-technischen Berufen" des Tarifvertrages vom 5. August 1971.