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§ 53 SLVO - Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Saarland (Saarländische Laufbahnverordnung - SLVO)
Amtliche Abkürzung
SLVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
2030-5

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Die Saarländische Laufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 1978 (Amtsbl. S. 233), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 35 des Gesetzes vom 18. November 2010 (Amtsbl. I S. 1420), tritt mit Inkrafttreten dieser Verordnung außer Kraft.