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Bundessozialgericht
Urt. v. 06.05.1975, Az.: 7 RAr 46/73

Bildungsmaßnahme; Berufliche Bildung; Geeignetheit; Vorwissen; Förderung; Zweckmäßigkeit; Selbständigkeit

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
06.05.1975
Aktenzeichen
7 RAr 46/73
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 10696
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Amtlicher Leitsatz

1. Bei der Prüfung, ob eine Bildungsmaßnahme geeignet ist, eine erfolgreiche berufliche Bildung zu vermitteln (AFG § 34 S 2), ist auch das Vorwissen zu berücksichtigen, das der Maßnahmeträger über die Zugangsvoraussetzungen (AFG § 41 Abs 1) hinaus allgemein von den Teilnehmern verlangt.

2. Die Förderung der Teilnahme an einer Maßnahme der beruflichen Bildung ist nicht deshalb unzweckmäßig (AFG § 36), weil der Teilnehmer das Ziel hat, anschließend als Selbständiger tätig zu werden.