Bundessozialgericht
Urt. v. 06.05.1975, Az.: 7 RAr 46/73
Bildungsmaßnahme; Berufliche Bildung; Geeignetheit; Vorwissen; Förderung; Zweckmäßigkeit; Selbständigkeit
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 06.05.1975
- Aktenzeichen
- 7 RAr 46/73
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1975, 10696
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 41 Abs. 1 AFG
- § 34 S. 2 AFG
Amtlicher Leitsatz
1. Bei der Prüfung, ob eine Bildungsmaßnahme geeignet ist, eine erfolgreiche berufliche Bildung zu vermitteln (AFG § 34 S 2), ist auch das Vorwissen zu berücksichtigen, das der Maßnahmeträger über die Zugangsvoraussetzungen (AFG § 41 Abs 1) hinaus allgemein von den Teilnehmern verlangt.
2. Die Förderung der Teilnahme an einer Maßnahme der beruflichen Bildung ist nicht deshalb unzweckmäßig (AFG § 36), weil der Teilnehmer das Ziel hat, anschließend als Selbständiger tätig zu werden.