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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 12.09.2007, Az.: 2 BvR 2589/06

Vorliegen einer Entziehung des gesetzlichen Richters bei einer fehlerhaften Rechtsanwendung; Geltendmachung der Besorgnis der Befangenheit eines Richters; Inhalt des Anspruchs auf rechtliches Gehör

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
12.09.2007
Aktenzeichen
2 BvR 2589/06
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2007, 38204
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VGH Hessen - 11.10.2006 - AZ: 24 d.h. 1745/06
VGH Hessen - 16.11.2006 - AZ: 24 d.h. 1745/06

Verfahrensgegenstand

Verfassungsbeschwerden gegen
1. den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 11. Oktober 2006 - 24 d.h. 1745/06 -(früher: 24 d.h. 3187/05) - 2 BvR 2335/06 -,
2. den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16. November 2006 - 24 d.h. 1745/06 - 2 BvR 2589/06 -
und Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen

Hinweis

Hinweis: Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter: BVerfG - 12.09.2007 - AZ: 2 BvR 2335/06

In den Verfahren über die Verfassungsbeschwerden
...
hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts
durch
den Vizepräsidenten Hassemer,
die Richter Di Fabio und Gerhardt
gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG
in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl. I S. 1473)
am 12. September 2007
einstimmig beschlossen:

Tenor:

Die Verfassungsbeschwerden werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

Die Verfassungsbeschwerden werden nicht zur Entscheidung angenommen.

Damit erledigen sich die Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen.