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§ 107 SWG - Aufsicht

Bibliographie

Titel
Saarländisches Wassergesetz (SWG)
Amtliche Abkürzung
SWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
753-1

Die Aufsicht über den Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes, des Abwasserabgabengesetzes und dieses Gesetzes obliegt dem Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.