Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 03.11.1982, Az.: 1 BvR 363/80
Ehegattensplitting; Besteuerung von Alleinstehenden mit Kindern; Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit; Berufstätiger Alleinstehender mit Kindern; Betreuungsaufwand
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 03.11.1982
- Aktenzeichen
- 1 BvR 363/80
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1982, 11530
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Fundstellen
- BVerfGE 61, 319 - 357
- BStBl II 1982, 717
Amtlicher Leitsatz
- 1.
Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 GG gebietet es nicht, das Ehegattensplitting auf die Besteuerung von Alleinstehenden mit Kindern auszudehnen.
- 2.
Im Einkommensteuerrecht darf aber nicht außer acht bleiben, daß die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berufstätiger Alleinstehender mit Kindern durch zusätzlichen zwangsläufigen Betreuungsaufwand gemindert sein kann, der bei Ehepaaren typischerweise nicht entsteht oder - bei Berufstätigkeit beider Ehepartner - leichter getragen werden kann.
Hinweis: verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter BVerfG - 03.11.1982 - AZ: 1 BvR 1104/79