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Bundesgerichtshof
Urt. v. 10.07.1952, Az.: IV ZR 15/52

Schriftliche Begutachtung; Enverständniserklärung; Ermessensentscheidung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
10.07.1952
Aktenzeichen
IV ZR 15/52
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1952, 10024
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BGHZ 6, 398 - 401
  • NJW 1952, 1214-1215 (Volltext mit amtl. LS)
  • ZZP 1952, 482-484

Redaktioneller Leitsatz

Die Parteien müssen sich nicht mit der Anordnung einer schriftlichen Begutachtung einverstanden erklären. Die Entscheidung stellt eine Ermessensentscheidung des Gerichtes dar.