Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 18.06.1993, Az.: 2 BvR 1815/92
Erhebliches Beweisangebot; Gewährung des Abschiebungsschutzes; Politische Verfolgung erlitten; Nachvollziehbare und tragfähige Begründung
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 18.06.1993
- Aktenzeichen
- 2 BvR 1815/92
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1993, 12795
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- Art. 103 Abs. 1 GG
- § 51 AuslG
Fundstellen
- DVBl 1993, 1002-1003 (Volltext mit red. LS)
- NVwZ 1994, 60-61 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 I GG, wenn sie im Prozeßrecht keine Stütze mehr findet.
2. Für die in einem klageabweisenden Urteil vertretene Rechtsansicht, Voraussetzung für die Gewährung des Abschiebungsschutzes nach § 51 AuslG sei, daß ein Asylbewerber bereits in seinem Heimatland politische Verfolgung erlitten habe oder von dieser bedroht gewesen sein müsse, fehlt jegliche nachvollziehbare und tragfähige Begründung. Diese Rechtsanwendung ist objektiv willkürlich.