Bundesgerichtshof
Urt. v. 25.02.1985, Az.: 1 StE 4/85
Beschlagnahme sichergestellten Geldes; Dringender Tatverdacht; Terroristische Vereinigung; Mitgliedschaftliche Beteiligung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 25.02.1985
- Aktenzeichen
- 1 StE 4/85
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1985, 11855
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- NStZ 1985, 262
Amtlicher Leitsatz
Das bei einem einer Straftat nach § 129a I StGB Verdächtigen sichergestelltes Geld unterliegt der Beschlagnahme nach § 111b StPO i. V. mit § 74 II Nr. 2 Alternative 2 StGB, wenn er dringend verdächtigt ist, auch künftig weitere Akte mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung - auch unter Nutzung des sichergestellten Geldes, wenn es ihm zur Verfügung stünde - zu begehen.