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Bundesfinanzhof
Urt. v. 19.12.1968, Az.: V R 20/68

Gewährung von Nachsicht; Ermittlungen von Amts wegen; Anfechtungsklage

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
19.12.1968
Aktenzeichen
V R 20/68
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1968, 10466
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • BStBl II 1969, 272

Amtlicher Leitsatz

  1. 1.

    Auch im Verfahren über die Gewährung von Nachsicht haben die Behörden die Pflicht zu Ermittlungen von Amts wegen.

  2. 2.

    Das Verfahren über den Antrag auf Nachsichtgewährung ist abgeschlossen, wenn die Verwaltungsinstanz die Nachsicht gewährt oder versagt hat. Im Verfahren über die Anfechtungsklage gegen den Bescheid, der auf der Entscheidung über die Nachsichtgewährung beruht, können Tatsachen zur Begründung des Antrags nicht mehr vorgetragen oder glaubhaft gemacht werden.

Hinweis: verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter BFH - 19.12.1968 - AZ: V R 19/68