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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 18.06.1974, Az.: 1 ABR 119/73

Grundsatz der Prozeßökonomie; Betriebsratsmitglied; Schulung; Entgeltansprüche

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
18.06.1974
Aktenzeichen
1 ABR 119/73
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1974, 10117
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Braunschweig 18.08.1972 - 4 BV 17/72
LAG Hannover 24.10.1973 - 6 TaBV 28/72

Fundstelle

  • BetrR 1974, 631

Amtlicher Leitsatz

Es verbleibt dabei, daß das Betriebsratsmitglied, das wegen einer Teilnahme an einer Schulung Entgeltansprüche geltend macht, diese im Urteilsverfahren verfolgen muß.