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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 10.09.1959, Az.: 2 AZR 228/57

Nichtige Arbeitsverträge; Leistung; Gegenleistung; Mißverhältnis; Verhalten der begünstigten Partei; Verwerfliche Gesinnung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
10.09.1959
Aktenzeichen
2 AZR 228/57
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1959, 10045
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hannover 06.03.1957 - 2 Sa 21/57

Fundstelle

  • AP Nr. 1 zu § 138 BGB

Amtlicher Leitsatz

Gemäß BGB § 138 Abs. 1 sind Arbeitsverträge nichtig, bei denen Leistung und Gegenleistung in einem nach der Anschauung billig und gerecht denkender Menschen auffälligen Mißverhältnis zueinander stehen, sofern dieses Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung auf ein Verhalten der begünstigten Partei des Vertrages zurückgeht, das auf verwerflicher Gesinnung beruht.