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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 26.01.1981, Az.: BVerwG 1 WB 47/79

Feldwebellehrgänge; Vergleichbarkeit von Noten; Offiziere des militärfachlichen Dienstes; Auswahlverfahren; Zulassungsvoraussetzungen; Wiederanhebung der Zulassungsgrenze; Kostenentscheidung; Unrichtige Rechtsmittelbelehrung

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
26.01.1981
Aktenzeichen
BVerwG 1 WB 47/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 11791
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • BVerwGE 73, 126 - 137

Amtlicher Leitsatz

1. Für Anträge auf Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes ist der Rechtsweg zum Bundesverwaltungsgericht - Wehrdienstsenate - gegeben.

2. Die grundsätzliche Regelungen des der Zulassung vorgeschalteten Auswahlverfahrens sind rechtmäßig.

3. Die Gleichbehandlung der 1965 im Feldwebellehrgang - Form II - erzielten Platzziffer 195 (Bewertungsschlüssel 2) mit der ab 1970 erzielten Abschlußnote 4 - Berlin 4 bis 4,49 - (Bewertungsschlüssel 1) ist rechtmäßig.

4. Die Wiederanhebung der Zulassungsgrenze für Bewerber einer bestimmten Fachrichtung des Jahres 1973 war auch gegenüber Wiederholungsbewerbern rechtmäßig.

5. Zur Kostenentscheidung bei irrtümlicher Einschlagung des falschen Rechtswegs wegen unrichtiger Rechtsmittelbelehrung.