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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 05.11.2020, Az.: 1 BvR 2846/19

Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
05.11.2020
Aktenzeichen
1 BvR 2846/19
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2020, 46184
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20201105.1bvr284619

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Berlin - 11.10.2018 - AZ: 62 Ca 80257/18
LAG Berlin-Brandenburg - 13.06.2019 - AZ: 26 Sa 1921/18
BAG - 23.10.2019 - AZ: 10 AZN 846/19

Tenor:

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

[Gründe]

1

Dem Erfolg der Verfassungsbeschwerde stehen die Erwägungen entgegen, welche die Kammer in dem Beschluss vom 11. August 2020 zu dem Aktenzeichen 1 BvR 2654/17 dargelegt hat und auf die verwiesen wird.

2

Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

3

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.