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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 27.02.1968, Az.: 1 AZR 369/67

Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes; Anwendbarkeit des BAT; Arbeitsunfall; Berufskrankheit; Arbeitsunfähigkeit; Krankenbezüge

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
27.02.1968
Aktenzeichen
1 AZR 369/67
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1968, 10126
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG München 23.08.1967 - 4 Sa 885/66

Fundstellen

  • DB 1968, 445-446 (Volltext)
  • DB 1968, 1676 (amtl. Leitsatz)
  • JVBl 1968, 190
  • PersV 1968, 285

Amtlicher Leitsatz

Der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes hat bei Anwendbarkeit des BAT dem Angestellten, der wegen eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit arbeitsunfähig ist, Krankenbezüge nach BAT § 37 Abs 2 bis zum Ende der 26. Woche der Arbeitsunfähigkeit auch dann zu gewähren, wenn sich der Angestellte den Arbeitsunfall oder die Berufskrankheit im Dienst eines früheren Arbeitgebers zugezogen hat. Dabei ist gleichgültig, ob es sich bei dem früheren Arbeitgeber um einen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes oder der privaten Wirtschaft handelt.