Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 25.05.1993, Az.: 1 BvR 397/87
Rechtsanwalt; Mandat; Prozess vor dem BVerfG; Verfassungsrechtliche Fachliteratur benutzen; Erstattungsfähigkeit der Kosten; Rechtsgutachtens
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 25.05.1993
- Aktenzeichen
- 1 BvR 397/87
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1993, 12853
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BVerfGE 88, 382 - 384
- NJW 1993, 2793 (Volltext mit red. LS)
- SGb 1993, 515 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
1. Von einem Rechtsanwalt, der das Mandat zur Führung eines Prozesses vor dem BVerfG übernimmt, ist zu verlangen, daß er sich mit der Materie vertraut macht und auch verfassungsrechtliche Fachliteratur benutzt.
2. Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Rechtsgutachtens, das zur Unterstützung einer Verfassungsbeschwerde vorgelegt wurde.