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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 25.05.1993, Az.: 1 BvR 397/87

Rechtsanwalt; Mandat; Prozess vor dem BVerfG; Verfassungsrechtliche Fachliteratur benutzen; Erstattungsfähigkeit der Kosten; Rechtsgutachtens

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
25.05.1993
Aktenzeichen
1 BvR 397/87
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1993, 12853
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerfGE 88, 382 - 384
  • NJW 1993, 2793 (Volltext mit red. LS)
  • SGb 1993, 515 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

1. Von einem Rechtsanwalt, der das Mandat zur Führung eines Prozesses vor dem BVerfG übernimmt, ist zu verlangen, daß er sich mit der Materie vertraut macht und auch verfassungsrechtliche Fachliteratur benutzt.

2. Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Rechtsgutachtens, das zur Unterstützung einer Verfassungsbeschwerde vorgelegt wurde.