Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 24.10.2003, Az.: 1 BvR 1594/02
Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufs der Approbation als Apothekerin; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Eingriffs in die gewährleistete Freiheit der Berufsausübung und Berufswahl ; Anforderungen an einen präventiven Eingriff in die Berufsfreiheit; Verfassungsrechtliche Bedeutung des Suspensiveffektes
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 24.10.2003
- Aktenzeichen
- 1 BvR 1594/02
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 2003, 31212
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- NJW 2003, 3618-3619 (Volltext mit red. LS)
Redaktioneller Leitsatz
- 1.
Ein Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistete Freiheit der Berufsausübung und -wahl liegt in der Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufs der Approbation sowie der Einziehung der Approbationsurkunde.
- 2.
Für die Sanktion eines vorläufigen Berufsverbotes wird die Erforderlichkeit als Präventivmaßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Wirtschaftsgüter vorausgesetzt.
- 3.
Die Aufgabe des effektiven Rechtsschutzes besteht darin, irreparable Entscheidungen, wie sie durch die sofortige Vollziehung einer hoheitlichen Maßnahme eintreten können, soweit wie möglich auszuschließen.