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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 15.07.1960, Az.: 1 AZR 496/58

Behörde eines Landes; Rechtwirksame vertragliche Verpflichtung; Ausgeschiedener Arbeitnehmer; Erteilung von Auskünften; Personalakten des Arbeitnehmers

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
15.07.1960
Aktenzeichen
1 AZR 496/58
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1960, 10121
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Frankfurt 27.08.1958 - II LA 245/58

Fundstellen

  • BAGE 9, 324 - 330
  • DB 1960, 878
  • DÖV 1960, 948-950 (Volltext mit amtl. LS)
  • JZ 1961, 121-122 (Volltext mit amtl. LS u. Anm.)
  • MDR 1960, 875-876 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1960, 2118-2119 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Behörde eines Landes kann sich nicht rechtswirksam durch Vertrag mit einem bei ihr ausgeschiedenen Arbeitnehmer verpflichten, Bundes- oder Landesbehörden keine Auskünfte über den ausgeschiedenen Arbeitnehmer zu geben, solchen Behörden auch die Personalakten des Arbeitnehmers nicht zugänglich zu machen.