Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 10.12.1970, Az.: 2 AZR 99/70
Kündigung; Dreiwochenfrist
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 10.12.1970
- Aktenzeichen
- 2 AZR 99/70
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1970, 10051
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Frankfurt 23.12.1969 - 5 Sa 522/69
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- BB 1971, 398
Amtlicher Leitsatz
Folgt einer in zulässiger Form mündlich erklärten Kündigung einige Tage später eine schriftliche Bestätigung, so hemmt diese nicht die von der mündlichen Kündigung ab laufende Drei-Wochen-Frist des § 3 KSchG (a. F.), auch dann nicht, wenn der maßgebliche Tarifvertrag bestimmt, daß Kündigungen schriftlich erfolgen sollen. Soweit der Arbeitnehmer sich infolge des Bestätigungsschreibens über den Beginn der Dreiwochenfrist geirrt haben sollte, bietet § 4 KSchG (a. F.) die Möglichkeit einer Abhilfe.