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Bundesfinanzhof
Urt. v. 23.07.1980, Az.: I R 30/78

Jahresabschluß; Rückstellung; Aufstellung dieses Jahresabschlusses; Erstellung der Steuererklärung

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
23.07.1980
Aktenzeichen
I R 30/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 10556
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BFHE 131, 465 - 465
  • BStBl II 1981, 63

Amtlicher Leitsatz

Im Jahresabschluß sind Rückstellungen für die gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung dieses Jahresabschlusses zu bilden (Anschluß an BFHE 130, 165, BStBl II 1980, 297). Das gleiche gilt für die Verpflichtung zur Erstellung der die Betriebssteuern des abgelaufenen Jahres betreffenden Steuererklärungen.