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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 22.02.1990, Az.: BVerwG 1 B 12/90

Gaststättenbetrieb; Diskothek; Gäste; Gefahr für Leib und Leben; Gefahrenabwehr; Beschränkung der Besucherzahl; Auflage

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
22.02.1990
Aktenzeichen
BVerwG 1 B 12/90
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1990, 12585
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Hamburg 28.04.1987 - 11 VG 1708/86
OVG Hamburg - 31.10.1989 - AZ: Bf VI 34/87

Fundstellen

  • DÖV 1990, 571-572 (Volltext mit amtl. LS)
  • NVwZ-RR 1990, 404-405 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Geben die konkreten Umstände eines Gaststättenbetriebes (Diskothek) Anlaß zu der Besorgnis, es könne zu einer Überfüllung des Gastraumes und dadurch zu Gefahren für Leben oder Gesundheit der Gäste und Beschäftigten kommen, ist es, sofern sich kein milderes Mittel der Gefahrenabwehr anbietet, zulässig, die Besucherzahl durch Auflage angemessen zu beschränken.