Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 03.09.1982, Az.: BVerwG 4 CB 20/82

Urteilsgründe; Berufung

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
03.09.1982
Aktenzeichen
BVerwG 4 CB 20/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 11646
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VGH München 16.12.1980 8 B 986/79

Fundstellen

  • MDR 1983, 260-261 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1983, 466-467 (Volltext mit amtl. LS)
  • NVwZ 1983, 221 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Wird ein Urteil erst mehr als ein Jahr nach der abschließenden mündlichen Verhandlung vollständig schriftlich abgefaßt, ist die Annahme, daß der Zusammenhang zwischen den Ergebnissen der mündlichen Verhandlung und der Berufung mit den schriftlichen Urteilsgründen nicht mehr gewährleistet ist, beim Hinzutreten solcher Umstände gerechtfertigt, die andernfalls auf keine prozessuale Bedingung führen.