Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 03.09.1982, Az.: BVerwG 4 CB 20/82
Urteilsgründe; Berufung
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 03.09.1982
- Aktenzeichen
- BVerwG 4 CB 20/82
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1982, 11646
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- VGH München 16.12.1980 8 B 986/79
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- MDR 1983, 260-261 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1983, 466-467 (Volltext mit amtl. LS)
- NVwZ 1983, 221 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
Wird ein Urteil erst mehr als ein Jahr nach der abschließenden mündlichen Verhandlung vollständig schriftlich abgefaßt, ist die Annahme, daß der Zusammenhang zwischen den Ergebnissen der mündlichen Verhandlung und der Berufung mit den schriftlichen Urteilsgründen nicht mehr gewährleistet ist, beim Hinzutreten solcher Umstände gerechtfertigt, die andernfalls auf keine prozessuale Bedingung führen.