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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 20.06.1979, Az.: 5 AZR 361/78

Ärztliche Bescheinigung; Erkranktes Kind; Pflegebedürftigkeit; Berufstätige Eltern

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
20.06.1979
Aktenzeichen
5 AZR 361/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1979, 10107
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hannover 31.01.1978 - 7 (2) Sa 1559/76

Fundstellen

  • BB 1979, 1452
  • DB 1979, 1993-1995 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Eine ärztliche Bescheinigung genügt in der Regel für den Nachweis, daß ein erkranktes Kind der Pflege bedarf.

2. Kommen nur der Vater und die Mutter als für die Pflege geeignete Personen in Betracht und sind beide berufstätig, so können grundsätzlich die Eltern darüber entscheiden, wer von ihnen die Pflege übernehmen soll.