Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 15.03.1962, Az.: 5 AZR 172/61
Urlaubsgeld; Verbot der Rückforderung; Gesetzliche Mindesturlaub; Einzelvertragliche Vereinbarung; Urlaubsentgelt; Kündigung; Vornahme des Günstigkeitsvergleichs
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 15.03.1962
- Aktenzeichen
- 5 AZR 172/61
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1962, 10084
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 3 Abs. 3 UrlG ND
- § 6 UrlG ND
Fundstellen
- BB 1962, 677
- DB 1962, 775 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Das Verbot der Rückforderung zuviel erhaltenen Urlaubsgeldes (UrlG ND § 3 Abs. 3) erstreckt sich grundsätzlich auch auf Fälle, in denen ein längerer als der gesetzliche Mindesturlaub gewährt wird.
2. Gewährt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern einen zusätzlichen Urlaub, so bestehen im Bereich des UrlG ND gegen eine einzelvertragliche Vereinbarung des Inhalts, daß das Urlaubsentgelt für die über den gesetzlichen Urlaub hinausgehende Urlaubszeit vorschußweise gezahlt wird und im Falle des Ausscheidens des Arbeitnehmers vor Ablauf des Urlaubsjahres auf Grund eigener Kündigung zu erstatten ist, unter der Voraussetzung einer sich bei Vornahme des Günstigkeitsvergleichs (UrlG ND § 6) ergebenden insgesamt günstigeren einzelvertraglichen Regelung keine rechtlichen Bedenken.