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Bundesgerichtshof
Urt. v. 15.11.1967, Az.: VIII ZR 100/65

Vertretender; Gleichzeitige vertragliche Verpflichtung; Vertragsabschlüsse des Ehemanns; Geschäft der Ehefrau; Mitverpflichtung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
15.11.1967
Aktenzeichen
VIII ZR 100/65
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1967, 10711
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DB 1968, 80 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1968, 231 (Volltext mit amtl. LS)
  • WM 1968, 5

Redaktioneller Leitsatz

Die gleichzeitige vertragliche Verpflichtung des Vertretenden kann sich aus den Begleitumständen ergeben. Bei Vertragsabschlüssen des Ehemanns im Rahmen eines von ihm unter dem Namen seiner Frau betriebenen Geschäfts ist eine entsprechende Mitverpflichtung nicht anzunehmen.