Bundesgerichtshof
Urt. v. 15.11.1967, Az.: VIII ZR 100/65
Vertretender; Gleichzeitige vertragliche Verpflichtung; Vertragsabschlüsse des Ehemanns; Geschäft der Ehefrau; Mitverpflichtung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 15.11.1967
- Aktenzeichen
- VIII ZR 100/65
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1967, 10711
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- DB 1968, 80 (Volltext mit amtl. LS)
- MDR 1968, 231 (Volltext mit amtl. LS)
- WM 1968, 5
Redaktioneller Leitsatz
Die gleichzeitige vertragliche Verpflichtung des Vertretenden kann sich aus den Begleitumständen ergeben. Bei Vertragsabschlüssen des Ehemanns im Rahmen eines von ihm unter dem Namen seiner Frau betriebenen Geschäfts ist eine entsprechende Mitverpflichtung nicht anzunehmen.