Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundessozialgericht
Urt. v. 30.10.1985, Az.: 5b RJ 86/84

Rehabilitation; Medizinische Maßnahme; Berufliche Rehabilitation; Bemessungszeitraum; Beginn der Maßnahme; Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch; Berechnung des Übergangsgeldes; Übergangsgeld

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
30.10.1985
Aktenzeichen
5b RJ 86/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 11286
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Lübeck 07.11.1983 - S 3 J 77/83
LSG Schleswig 13.09.1984 - L 3 J 3/84

Fundstelle

  • SozR 2200 § 1241a Nr 9

Amtlicher Leitsatz

Wird eine während der medizinischen Rehabilitation beantragte Maßnahme der beruflichen Rehabilitation infolge einer vom Rehabilitationsträger zu vertretenden verzögerlichen Behandlung des Antrags so spät begonnen, daß der letzte Tag des Bemessungszeitraumes bei Beginn der Maßnahme iS des § 1241a Abs 2 RVO länger als drei Jahre zurückliegt, so hat der Antragsteller einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch auf Berechnung des Übergangsgeldes nach § 1241a Abs 1 RVO.