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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 01.10.1974, Az.: 1 AZR 394/73

Betriebsversammlung; Fiktion des Anspruchs auf Arbeitsentgelt; Teilnehmer einer Betriebsversammlung; Schichtarbeit; Sonntagszuschlag

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
01.10.1974
Aktenzeichen
1 AZR 394/73
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1974, 10004
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamm 08.06.1973 - 2 Sa 242/73

Fundstellen

  • AiB 2001, 715 (amtl. Leitsatz)
  • AiB 2001, 716 (amtl. Leitsatz)
  • DB 1975, 310-311 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. § 44 Abs. 1 Satz 2 BetrVG 1972 fingiert für die Teilnehmer an einer Betriebsversammlung einen Anspruch auf Arbeitsentgelt. Folglich handelt es sich um einen Anspruch "aus dem Arbeitsverhältnis" im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 2 ArbGG, der im Urteilsverfahren zu verfolgen ist.

2. Ein in Schichtarbeit eingeteilter Arbeitnehmer, der an einer an einem Sonntag erfolgenden Betriebsversammlung teilnimmt, die in seiner Freischicht durchgeführt wird, hat keinen Anspruch auf den tariflich vorgesehenen Sonntagszuschlag.