Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundessozialgericht
Urt. v. 27.04.1978, Az.: 11 RA 20/77

Berufsfördernde Maßnahme; Übergangsgeld; Ende; Arbeitslosigkeit; Unterbrechung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
27.04.1978
Aktenzeichen
11 RA 20/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 10780
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 46, 165 - 167
  • SozR 2200 § 1241e Nr 2

Amtlicher Leitsatz

1. Der Anspruch auf Übergangsgeld nach AVG § 18e Abs 3 (= RVO § 1241e Abs 3) endet stets mit dem Ablauf von 6 Wochen nach dem Abschluß der berufsfördernden Maßnahme.

2. Eine Unterbrechung der Arbeitslosigkeit innerhalb der 6-Wochen-Frist schließt den Anspruch auf Übergangsgeld für spätere, noch in die 6-Wochen-Frist fallende Zeiten der Arbeitslosigkeit nicht aus.