Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 09.03.1983, Az.: 2 BvR 315/83
Zulässigkeit der Auslieferung ; Berücksichtigung bei Prüfung; Elementare Anforderungen; Rechtsstaat; Verurteilung in Abwesenheit; Völkerrechtlicher Mindeststandard
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 09.03.1983
- Aktenzeichen
- 2 BvR 315/83
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1983, 11446
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- OLG Frankfurt am Main 04.02.1983 - 2 Ausl. 54/82
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BVerfGE 63, 332 - 339
- NJW 1983, 1726-1727 (Volltext mit amtl. LS)
Redaktioneller Leitsatz
1. Zu den elementaren Anforderungen des Rechtsstaats gehört es, niemanden zu einem bloßen Gegenstand eines ihn betreffenden staatlichen Verfahrens zu machen. Dieser Anforderung hat das mit der Zulässigkeit der Auslieferung befaßte Fachgericht nachzukommen.
2. Es ist darauf zu achten, ob der völkerrechtliche Mindeststandard, der über Art. 25 GG einen Bestandteil des in der Bundesrepublik Deutschland innerstaatlichen Rechts bildet, eingehalten wurde, wenn die dem Auslieferungsersuchen zugrunde liegende Verurteilung in Abwesenheit des Betroffenen vollzogen wurde.