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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 09.03.1983, Az.: 2 BvR 315/83

Zulässigkeit der Auslieferung ; Berücksichtigung bei Prüfung; Elementare Anforderungen; Rechtsstaat; Verurteilung in Abwesenheit; Völkerrechtlicher Mindeststandard

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
09.03.1983
Aktenzeichen
2 BvR 315/83
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1983, 11446
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
OLG Frankfurt am Main 04.02.1983 - 2 Ausl. 54/82

Fundstellen

  • BVerfGE 63, 332 - 339
  • NJW 1983, 1726-1727 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

1. Zu den elementaren Anforderungen des Rechtsstaats gehört es, niemanden zu einem bloßen Gegenstand eines ihn betreffenden staatlichen Verfahrens zu machen. Dieser Anforderung hat das mit der Zulässigkeit der Auslieferung befaßte Fachgericht nachzukommen.

2. Es ist darauf zu achten, ob der völkerrechtliche Mindeststandard, der über Art. 25 GG einen Bestandteil des in der Bundesrepublik Deutschland innerstaatlichen Rechts bildet, eingehalten wurde, wenn die dem Auslieferungsersuchen zugrunde liegende Verurteilung in Abwesenheit des Betroffenen vollzogen wurde.